Holzbau NISCHWITZ bietet Ihnen viele Ideen und langjährige Erfahrung im Bereich Dachaufstockung. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Dachaufstockung genauso abläuft wie Sie es sich vorgestellt haben. Die Stadt Fürstenfeldbruck und ihre Umgebung bietet sehr viel Potential für Dachaufstockung und dieses Potential sollte auch genutzt werden, um neuen Wohnraum in Fürstenfeldbruck zu schaffen.
Sollten Sie Fragen zum Thema Dachaufstockung in Fürstenfeldbruck und Umgebung haben können Sie uns gerne kontaktieren und geben Ihnen Auskunft. Für jede Dachaufstockung gibt es verschiedenste technische Lösungsmöglichkeiten, aber es gibt immer nur eine, die am wirtschaftlichsten ist und gleichzeitig alle optischen und räumlichen Anforderungen bestens erfüllt.
Die Zimmerei Holzbau NISCHWITZ arbeitet mit Architekten und Ingenieuren, die sich auf Dachaufstockungen spezialisiert haben, zusammen. Wenn Sie Ihr Bestandsgebäude aufstocken lassen wollen und noch keinen Planer dafür haben, dann übernehmen wir auch die komplette Planungsleistung.
Möchten Sie als Architekturbüro oder Planungsbüro mit uns zum Thema Dachaufstockungen zusammenarbeiten, dann schicken Sie uns eine Email.
Um herauszufinden, ob Ihr Gebäude baurechtlich aufgestockt werden darf, gehen Sie am besten eine Runde durch die Nachbarschaft und betrachten erstmals deren Dächer. Häufig gibt es im Geviert schon Dachaufstockungen, die als Referenz bei der Gemeinde vorgezeigt werden können. Fotografieren Sie diese Dachaufstockungen in Ihrer Nachbarschaft und notieren Sie sich die Adressen dazu. Vereinbaren Sie im Anschluss einen Termin bei der Baukommission, Gemeinde, Bauamt, ect. und tragen Sie dort Ihr Vorhaben mit den Referenzen, die Sie in der Nachbarschaft fotografiert haben, vor.
Sollten Sie keine Dachaufstockungen in Ihrer Nachbarschaft gefunden haben, die Sie als Referenzen verwenden möchten, dann können Sie sich in der Behörde mit Ihrem Vorhaben nach dem entsprechenden Bebauungsplan richten. Sollte kein Bebauungsplan für den Ort Ihrer Dachaufstockung vorhanden sein, dann greift Paragraph § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile / Baugesetzbuch (BauGB):
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
In diesem Fall sollten Sie mit unseren Architekten Ihre Dachaufstockung besprechen.
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